News Kontakt Adressen Jobs Links Sitemap Home
| Français
Porträt
Dienstleistungen
Publikationen/Newsletter
Shop
 
Suche nach Stichwort
 
  GO

 
Medienmitteilung: 11. Gefahrguttag Schweiz - Safety first – trotz stetem Wandel

Basel/Wallisellen, Juni 2009 - Kenntnisse über Gefahrgüter und den Transport dieser Güter setzen viel voraus, zumal die Vorschriften und Regelwerke laufend Änderungen erfahren. Gefahrgutbeauftragte sind daher ständig gefordert, ihr Wissen zu aktualisieren. Der Gefahrguttag hat sich dabei als zentraler Anlass etabliert, an dem Weiterbildung und Wissensvermittlung in konzentrierter Form erfolgen.
 
Soll man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – und da ja sowieso „fast nie“ etwas passiert – bei der Sicherheit sparen? Besser nicht, denn kommt es zu einem Ereignis, ändern die Vorzeichen sofort. Mit dieser Betrachtung eröffnete der Tagungsleiter Ralf Mengwasser von Swiss TS Technical Services AG den diesjährigen Gefahrguttag. Ausbildung und Kontrolle seien ausschlaggebend, fuhr er fort. Auch seien die bestehenden Vorschriften ausreichend, sie müssten aber bekannt sein und richtig angewendet werden. Dass das Interesse genau daran vorhanden ist, bewies die auch in diesem Jahr grosse Teilnehmerzahl.


Im Plenum
Vorschriften für die Verpackung
Die Neuerungen, die mit der Ausgabe 2009 der europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und der Bahn (RID), eingeführt wurden, befinden sich nun in der Umsetzung. Im ersten Referat erläuterte Claude Despont die Situation bei der Zulassung und Prüfung von Intermediate Bulk Containers (IBC). Der Fachexperte für Grossbehälter beim Eidgenössischen Gefahrgutinspektorat wies dabei auch auf die Verantwortlichkeiten hin. So sind vorerst einmal die Hersteller dieser Grosspackmittel gefordert. Sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Produkte die Zulassungsbedingungen erfüllen. Die Bestätigung dafür finden die Abnehmer in Form einer auf dem IBC angebrachten UN-Kennzeichnung. Sind die Grosspackmittel einmal im Einsatz, liegt die Verantwortung aber bei den Besitzern. Umfang und Pflicht der periodischen Inspektionen und Prüfungen richten sich dabei nach den Vorschriften im RID/ADR.

Kennzeichnung der Umweltgifte
Bedeutende Änderungen haben sich im Bereich der Klassifizierung umweltgefährdender Stoffe ergeben. Die neuen Einstufungskriterien beruhen auf dem Globally Harmonized System (GHS) der Weltgemeinschaft.  Der bei Swiss TS dafür zuständige Gefahrstoffexperte Matthias Mettke legte dar, dass als Folge dieser weltweiten Harmonisierung in der Schweiz Gewässergifte neu gekennzeichnet werden müssen. Aufmerksamen Augen ist sicher nicht entgangen, dass gewisse Gebinde mit einem neuen, rautenförmigen Piktogramm gekennzeichnet sind, das einen abgestorbenen Baum und einen toten Fisch zeigt. Genau dieses neue Kennzeichen müssen sämtliche Stoffe der Klasse 9 mit den UN-Nummern 3077 und 3082 in Gebinden > 5 kg/ l ab dem 1. Juli 2009 aufweisen. Für die übrigen Stoffe und Gemische, die aquatisch toxisch sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2010. Mettke wies darauf hin, dass bei der Überprüfung der Produkte grundsätzlich die Hersteller von Stoffen und Gemischen in der Pflicht sind. Insbesondere haben diese die Sicherheitsdatenblätter der neuen Lage anzupassen. Die Ver-sender wiederum sollten diese Sicherheitsdatenblätter sehr genau studieren, da die neue Kenn-zeichnungspflicht aus den Gefahrgutvorschriften nicht direkt ersichtlich ist. Ferner müssen alle Fir-men, die Lagerware der zwei erwähnten UN-Nummern führen, deren Kennzeichnung bis Anfang Juli anpassen.

Baldiger Entscheid bei Tunnelkategorien
Das dritte im Plenum galt einem weiteren „heissen Eisen“, der Tunnelkategorisierung nach ADR, die 2010 in Kraft tritt. Der stellvertretende Bereichsleiter Verkehrsregeln im Astra, Pietro Maj, fasste die Ausgangslage kurz zusammen. Im ADR 2007 wurden Tunnelkategorien und Tunnelbeschrän-kungscodes eingeführt. Jedem ADR-Vertragsstaat wurde dabei freigestellt, wie ob und wie er seine Tunnel kategorisiert. Nationale Tunnelbeschränkungen, die im Widerspruch zum ADR stehen, ver-lieren ab Januar 2010 ihre Gültigkeit. Die Schweiz hatte sich zwar gegen diese Tunnelvorschriften gewehrt, sie wurde aber überstimmt und muss diese nun umsetzen. Die Umsetzung selber erfolgt in zwei Phasen, in deren erster nur die 15 Tunnel betrachtet werden, die heute bereits nach Anhang 2 SDR eingeschränkt befahrbar sind.. Die Erfahrungen aus dieser ersten Phase sollen dann in die zweite Phase einfliessen, wenn es um die weiteren Tunnel auf dem National- und Durchgangsstrassennetz geht.
Das Astra untersuchte fünf Varianten, die von einer generellen Verschärfung der Beschränkungen bis zur Beibehaltung des heutigen Zustands reichten und bewertete diese bezüglich Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Konformität zum ADR. Es favorisiert dabei jene Variante, die den heutigen Status-Quo weitestgehend beibehält. Die politische Entscheidung steht noch aus, ist aber demnächst zu erwarten. Stimmt der Bundesrat dem Vorschlag des Astra zu, werden die 15 SDR-Tunnel alle der strengsten Kategorie E nach ADR zugeteilt. Die Folgen für den Güterverkehr hängen von der Variante ab, für die sich der Bundesrat entscheidet. So oder so werden im zweiten Halbjahr 2009 die neuen Signalisationen umgesetzt werden, damit pünktlich zum Jahresbeginn 2010 die revidierte SDR in Kraft treten kann.

Fachmodule - Workshops
Auch kontrollieren ist schwierig
Für politischen Zündstoff scheint damit gesorgt zu sein, aber Langeweile kommt für Gefahrgutbe-auftragte auch sonst nicht auf. Dafür sorgt allein schon das umfangreiche und komplexe Regelwerk über die Beförderung gefährlicher Güter. Um den Umgang damit zu üben, konnte in einem Fach-modul ein Gefahrgut-Parcours absolviert werden. 16 Stationen waren aufgebaut, an denen sich die Gefahrgutbeauftragten einmal selbst als Kontrolleure betätigen konnten. Verschiedene Flüssigkeitsbehälter oder Kartonkisten mit unterschiedlichen Beschriftungen und Etiketten sowie Beförde-rungspapiere waren auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder Situation war „nur“ zu ent-scheiden, ob diese regelkonform war oder ob ein Verstoss vorlag. Dass die Fragen alles andere als einfach waren, zeigte sich am intensiven Studium der aufgelegten Regelwerke oder am vielfachen Kratzen des Kinns. Jedes einzelne Gefahrgut muss unterschiedlichen Vorschriften genügen oder darf nur in bestimmten Gebinden transportiert werden. Der Parcours zeigte jedenfalls hautnah, dass das Leben als Kontrolleur nicht immer einfach ist.

Breite Palette an Fachmodulen
Neben diesem interaktiven Parcours standen weitere Fachmodule in bewährter Manier zur Auswahl. Dabei konnten die Teilnehmer das in den Plenarreferaten Vermittelte gezielt vertiefen und sich zusätzliches, spezifisches Fachwissen aneignen. Die Themen reichten von neuen Verpackungsvorschriften für Gefahrgüter in Flugzeugen über die Regelungen für Gefahrguttransporte in den USA bis hin zu den Anforderungen an Container in einer Transportkette. Gut besucht war auch das Fachmodul, das Gefahrgutbeauftragte mit der Frage „Die Praxis im Griff!?“ direkt ansprach oder jenes, das die Kenntnisse im Bereich der neuen Bezeichnungen nach GHS vertiefte. Für vereinzeltes Kopfschütteln sorgte dabei zum Beispiel der Übergang von den eben erst mühsam erlernten R-Sätzen zu den neuen H-Sätzen des GHS, wobei das H für das englische Hazard steht. Es zeigte sich einmal mehr, dass die Halbwertszeit gültiger Regeln immer weiter abnimmt, weil ständig neue Vorschriften zu beachten sind.

Tempo der Änderungen nimmt zu
Beim Mittagessen liessen sich denn auch Zweifel vernehmen, ob die Sicherheit wirklich proportional zum Umfang der Regelwerke wachse. Die Zweifel sind verständlich, aber sowohl der Gefahrgutversand und -transport wie auch der Umgang mit Gefahrstoffen setzt tatsächlich ein gutes Fachwissen voraus. Es ist nicht zu erwarten, dass die Regeldichte oder die Häufigkeit der Änderungen in naher Zukunft abnimmt. Im Gegenteil, wenn etwas als gesichert gelten darf, ist es der stete Wandel. Die Schlussworte zur Tagung zeigten denn auch in diese Richtung. Weltweit sind Gremien an der Arbeit und eine Vielzahl an Arbeitsgruppen erarbeitet neue Normen oder eruiert die Tauglichkeit neuer Techniken. Wohin die Reise geht, ist schwer zu sagen. Sicher ist nur, dass die nächste Änderung vor der Tür steht. Und genau dafür bietet sich der Gefahrguttag an: für die konzentrierte Vermittlung der relevanten Neuerungen und für den Austausch unter Fachleuten. Auch nächstes Jahr wieder, am 9. Juni 2010.

Networking

Marktplatz
Die Vermittlung von Fachwissen und von verständlich aufbereiten Rechtsgrundlagen ist das Hauptmerkmal des Gefahrguttags. Er bietet aber immer auch noch weitere Informationen. Denn an zentraler Stelle im Foyer findet sich der Marktplatz, an dem Firmen, Behördenvertreter und Dienstleister ihre Produkte rund um den Gefahrguttransport ausstellen und auflegen. Eine Besichtigung des Marktplatzes lohnt sich in jedem Fall, da bei jedem Stand Fachleute bereitstehen, die kompetent Auskunft zu spezifischen Fragen geben können. Dieses Jahr konnte man sich zum Beispiel über Etikettiersysteme informieren, Zurrgurte und Ladungssicherungen begutachten, Fachbücher durchblättern, das Neuste an Medizinal- oder Kartonverpackungen besichtigen oder per Internet Einsicht in die Gefahrgut-Datenbank der Deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nehmen.

Autor: Martin Grether, dipl. Ing. ETH SIA, Journalist BR, Techkomm, www.techkomm.ch

Wallisellen, 26. Juni 2009


Kontakt für fachliche Fragen:
Herr Ralf Mengwasser, Gefahrgutbeauftragter, Telefon: 044 877 61 99

Kontakt betr. Medienmitteilung:
Herr Franco Brunner, Marketing / Kommunikation, Telefon: 044 877 61 39

» Die Medienmitteilung als PDF

zurück