Aus aktuellem Anlass informieren wir kurz über die gesetzlichen Vorgaben.
Täglich werden national wie international Patientenproben sowie Bakterien- und Virenstämme zu Forschungszwecken versandt. Und dies nicht nur mit Kurieren sondern u.a. auch in Linienflugzeugen. Die Verpackung, deren Kennzeichnung und der Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe ist in umfangreichen international gültigen Gefahrguttransport-Vorschriften geregelt. Bei strikter Einhaltung dieser Vorschriften sind diese Transporte als sicher einzustufen und erlaubt.
Die Vorschriften unterscheiden drei Kategorien ansteckungsgefährlicher Stoffe:
• ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHE STOFFE, GEFÄHRLICH FÜR DEN MENSCHEN (UN 2814)
• ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHE STOFFE, NUR GEFÄHRLICH FÜR TIERE (UN 2900)
• BIOLOGISCHER STOFF (UN 3373)
Wer solche Proben versenden will, muss nach der Zuordnung zur entsprechenden Kategorie die Vorschriften der Verpackungsanweisung genau beachten.
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Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne:
Ralf Mengwasser, Gefahrgutbeauftragter, Tel. 044 877 61 99
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