Inhalt - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Unsere Experten engagieren sich in Ihrem Unternehmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Unsere Konzepte helfen Ihnen, die gestellten Anforderungen schlank, praxisnah und effizient zu erfüllen. Unsere Kerntätigkeiten umfassen folgende Bereiche:

Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Er ist durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet, die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen so zu regeln, dass Unfälle verhindert werden und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.

Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) beziehungsweise der Aufbau eines betrieblichen Sicherheitssystems ist obligatorisch für Unternehmen

  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden
  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. Für diese Unternehmen gelten reduzierte Anforderungen
  • Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden

Seit dem 1. Februar 2007 gilt die revidierte ASA-Richtlinie. Darin werden

  • der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) geregelt
  • eine Gefahrenermittlung und Massnahmeplanung verlangt und
  • zielgruppenspezifische Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem formuliert

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Kontakt

Robert Ulmann
Geschäftsfeldleiter

Tel: +41 44 877 61 45
Fax: +41 44 877 62 32
robert.ulmann@--anti-clutter--swissts.ch

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