Subnavigation
Sie sind Hier
Inhalt - Expertisen
Expertise
Gerichte, Behörden, Versicherungen, Unternehmungen und Private sowie grössere und kleinere Institutionen sind immer mehr auf das Urteil erfahrener und hochqualifizierter Fachleute angewiesen, z.B. für Mängel-, Schaden-, und Risikoabklärungen oder für ganze Planungsaufgaben.
Die Aufgaben des Experten
Die Aufgabe des Experten richtet sich vorab nach der jeweiligen Interessenlage des Auftraggebers. Man unterscheidet zwischen einer Beratungs- und Begutachtungstätigkeit.
Nimmt ein Auftraggeber die Dienste eines Experten in Anspruch, um eine Entscheidung zu treffen, die von Voraussetzungen abhängt, für deren Beurteilung sein eigenes Wissen nicht ausreicht, spricht man von einer Beratungstätigkeit.
Bei der Erstellung eines Gutachtens dagegen hat der Experte eine unabhängige und daher objektive allgemeingültige Beurteilung abzugegben, welche auch von Dritten als Grundlage für deren Entscheid dienen soll. Gerade hier liegt erst die charakteristische Eigenschaft einer Expertise. Basierend auf der objektiven Äusserung zu einem Sachverhalt ergibt sich die Allgemeingültigkeit des Gutachtens, auf deren Zuverlässigkeit und Richtigkeit ein beliebiger Dritter vertrauen darf. Diese zweite Art von Expertentätigkeit ist besonders verantwortungsvoll.
Kontakt
Robert Ulmann
Geschäftsfeldleiter
Tel: +41 44 877 61 45
Fax: +41 44 877 62 32
robert.ulmann@--anti-clutter--swissts.ch
Newsletter
Abonnieren Sie den Newsletter zum Thema "Arbeitssicherheit".