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Gefährdungsbewertung am Arbeitsplatz

Unter dem Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ versteht man ein systematisches Verfahren zur Untersuchung aller Arbeitsaspekte zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmenden, die aus den Gefahren am Arbeitsplatz resultieren.
Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) verpflichten alle Arbeitgeber, die in ihrem Unternehmen auftretenden Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik zu treffen.Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind folgende Schritte zu durchlaufen:
Schritt 1 – Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen
Erkennen aller relevanten Gefahrenquellen am Arbeitsplatz (nicht nur die direkten oder offensichtlichen) und Ermittlung der potenziell gefährdeten Personen. Eine Gefahr kann all das sein – Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsmethoden oder -praktiken –, was potenziell Schaden zu verursachen vermag.
Schritt 2 – Bewertung von Gefährdungen und Setzen von Prioritäten
Schriftliche Bewertung der vorhandenen Gefährdungen (nach Schwere, Wahrscheinlichkeit usw.) und Festlegung der Priorität nach Wichtigkeit.
Schritt 3 – Entscheidung über präventive Massnahmen
Ermittlung der geeigneten Massnahmen zur Beseitigung oder Kontrolle der Gefährdungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sämtliche Arbeiten zur Beseitigung oder Vermeidung von Gefährdungen Vorrang haben.
Schritt 4 – Ergreifen von Massnahmen
Einführung der Präventions- und Schutzmassnahmen über einen Massnahmenkatalog (vermutlich lassen sich nicht alle Probleme sofort lösen) und Festlegung, wer was und wann tut, wann eine Aufgabe fertig zu stellen ist und Festlegung der Mittel, die zur Umsetzung der Massnahmen vorgesehen sind.
Schritt 5 – Überwachung und Überprüfung
Die Gefährdungsbeurteilung und die Effizienz der realisierten Schutzmassnahmen sollte einer regelmässigen Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand ist. Bei Eintritt von wesentlichen Änderungen in der Organisation, infolge der Ergebnisse einer Untersuchung zu einem Arbeitsunfall oder einem „Beinaheunfall“ ist sie zu überarbeiten.
In der Schweiz wird dieses Vorgehen durch die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 umgesetzt.
Weitere Dienstleistungen zu Gefährdungsbewertung am Arbeitsplatz
Kontakt
Dr. Patrick Weber
Leiter Anlagentechnik
Tel: +41 44 877 61 91
Fax: +41 44 877 61 75
patrick.weber@--anti-clutter--swissts.ch
Robert Ulmann
Expertise Services / Arbeitssicherheit
Tel: +41 44 877 61 45
Fax: +41 44 877 62 30
robert.ulmann@--anti-clutter--swissts.ch