Subnavigation
Sie sind Hier
Inhalt - Unterstützung im Anlagenbau
Unterstützung im Anlagenbau

Anlage
Dampfkessel und Druckbehälter dürfen nur noch nach der Druckgeräteverordnung DGV (SR 811.121) bzw. der Druckgeräterichtlinie (DGRL, PED, 97/23/EG) hergestellt und in Verkehr gebracht werden.
Der Hersteller muss die Konformität seines Druckgerätes mit den entsprechenden Verordnungen deklarieren. Im Druckgerätebereich kommen ausserdem oft weitere EU-Richtlinien gleichzeitig zur Anwendung, wie z.B.:
| Richtlinie / Norm | in der Schweiz | gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG | STEV | SR 819.11 |
| Explosionsschutz nach ATEX 94/9/EG | VGSEB | SR 734.6 |
| Explosionsschutz nach ATEX 1999/92/EG | VUV | keine Grundlage |
Für die Umsetzung dieser EU-Richtlinien wurde und wird ein umfangreiches EN-Normen-Werk geschaffen. Diese Normen sind jedoch zuweilen schwer verständlich, schwer umsetzbar und nicht einfach zu überblicken. Ab 2007 wurden zudem die alten Verordnungen (VO25, VO38) für Bewilligung und Betrieb von Druckgeräten durch die Druckgeräteverwendungsverordnung DGVV (SR 832.312.12) abgelöst.
Wir bieten hier in Zusammenarbeit mit dem SVTI kompetente Unterstützung an. Neben einer fundierten technischen Beratung begleiten wir Sie auch auf Ihrem Weg durch die Fülle von relevanten Verordnungen und Normen.
Wir überprüfen die Übereinstimmung der untersuchten Anlagen mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen.
Wir bieten Ihnen:
- Gutachten für die Planung
- Umfassende Überprüfung der Konformität von gesamten Anlagen
Überprüfung von Neuanlagen, Änderungen und Instandsetzungen
Als neutrale Gutachter beurteilen wir zu Händen von Behörden und Betreibern die Sicherheit einer Anlage oder einzelner Objekte aufgrund von eingereichten Unterlagen nach folgenden Kriterien: Risiken des Prozesses / Verfahrens, Unfall-, Umwelt- und Störfallrisiken, sicherheitstechnische Ausrüstung und Absicherung sowie Konformität zu Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien bzw. Normen.
Kontakt
Pieter Jilderda
Leiter Druckgeräte / Anlagenbau
Tel: +41 44 877 61 27
Fax: +41 44 877 61 75
pieter.jilderda@--anti-clutter--swissts.ch
Harald Müller
Sachverständiger
Tel: +41 44 877 61 56
Fax: +41 44 877 61 75
harald.mueller@swissts.ch
Referenzen / Case Studies
Weiterführende Informationen
Nächste Schulung EN 13445: 22./23. April 2013 und 21./22. Mai 2013
Dienstleistungen rund um den
ASME Code - der Weg zur
Herstellerzulassung
Verordnung vom 20. November 2002 über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung).