Inhalt - Unterstützung im Anlagenbau

Unterstützung im Anlagenbau

Anlage

Dampfkessel und Druckbehälter dürfen nur noch nach der Druckgeräte­verordnung DGV (SR 811.121) bzw. der Druckgeräterichtlinie (DGRL, PED, 97/23/EG) hergestellt und in Verkehr ge­bracht werden.
Der Hersteller muss die Konformität seines Druckgerätes mit den ent­spre­chen­den Verordnungen deklarieren. Im Druckgerätebereich kommen ausserdem oft weitere EU-Richtlinien gleichzeitig zur Anwendung, wie z.B.:

 

Richtlinie / Normin der Schweizgesetzliche Grundlage
Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG STEVSR 819.11
Explosionsschutz nach ATEX 94/9/EGVGSEB SR 734.6
Explosionsschutz nach ATEX 1999/92/EGVUV keine Grundlage

 

 

Für die Umsetzung dieser EU-Richtlinien wurde und wird ein umfangreiches EN-Normen-Werk geschaffen. Diese Normen sind jedoch zuweilen schwer verständlich, schwer umsetzbar und nicht einfach zu überblicken. Ab 2007 wurden zudem die alten Verordnungen (VO25, VO38) für Bewilligung und Betrieb von Druckgeräten durch die Druckgeräteverwendungsverordnung DGVV (SR 832.312.12) abgelöst.

Wir bieten hier in Zusammenarbeit mit dem SVTI kompetente Unterstützung an. Neben einer fundierten technischen Beratung begleiten wir Sie auch auf Ihrem Weg durch die Fülle von relevanten Verordnungen und Normen.

Wir überprüfen die Übereinstimmung der untersuchten Anlagen mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen.

Wir bieten Ihnen:

  • Gutachten für die Planung
  • Umfassende Überprüfung der Konformität von gesamten Anlagen
  • Überprüfung von Neuanlagen, Änderungen und Instandsetzungen

  • Als neutrale Gutachter beurteilen wir zu Händen von Behörden und Betreibern die Sicherheit einer Anlage oder einzelner Objekte aufgrund von eingereichten Unterlagen nach folgenden Kriterien: Risiken des Prozesses / Verfahrens, Unfall-, Umwelt- und Störfallrisiken, sicherheits­technische Ausrüstung und Absicherung sowie Konformität zu Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien bzw. Normen. 

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Kontakt

Pieter Jilderda
Leiter Druckgeräte / Anlagenbau

Tel:  +41 44 877 61 27
Fax:  +41 44 877 61 75
pieter.jilderda@--anti-clutter--swissts.ch

 

Harald Müller
Sachverständiger

Tel:  +41 44 877 61 56
Fax:  +41 44 877 61 75
harald.mueller@swissts.ch

Referenzen / Case Studies
Weiterführende Informationen

Unterstützung im Anlagenbau

Verordnung vom 20. November 2002 über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung).

 

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