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Ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)

Druckgerät
Die Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) beschreibt die Verfahren, welche die Hersteller und/oder Betreiber beim Inverkehrbringen, bei der Neubewertung oder bei wiederkehrenden Prüfungen umsetzen müssen.
Von dieser Richtlinie sind betroffen:
- Gefässe nach ADR-Verpackungsvorschrift P200
- Flaschen (ohne Flaschen für Atemschutzgeräte)
- Grossflaschen
- Druckfässer
- Kryo-Behälter
- Flaschenbündel - Tanks (Tankfahrzeuge, Batteriefahrzeuge, Kesselwagen etc.
- Ventile und sonstige Ausrüstungsteile, die für die Beförderung benutzt werden.
Seit Juli 2003 muss diese Richtlinie bei Flaschen, Grossflaschen und Kryo-Behältern umgesetzt werden. Für Tanks, Druckfässer und Flaschen-bündel ist die Anwendung im gesamten EU-Raum seit Juli 2005 möglich und spätestens ab Juli 2007 verpflichtend.
Wie die PED (stationäre Druckgeräte) ist die TPED auch in der Schweiz gesetzlich umgesetzt und dadurch ist die Gesetzgebung in der Schweiz und in der EU äquivalent. Gleiche technische Regeln und entsprechendes Vorgehen bei der Konformitätsbewertung vereinfachen den Marktzugang für die Hersteller in der Schweiz und in der EU.
Weitere Dienstleistungen zu Druckgeräten
Kontakt
Pieter Jilderda
Leiter Druckgeräte / Anlagenbau
Tel: +41 44 877 61 27
Fax: +41 44 877 61 75
pieter.jilderda@--anti-clutter--swissts.ch
Urs Dietrich
Stv. Leiter Druckgeräte / Anlagenbau
Tel: +41 44 877 61 60
Fax: +41 44 877 61 75
urs.dietrich@--anti-clutter--swissts.ch
Referenzen / Case Studies
Weiterführende Informationen
Sicherheit von ortsbeweglichen Druckgeräten
Verordnung vom 20. November 2002 über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung).