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Seilparks

Sicherheit in luftiger Höhe
Klettern in Seilparks gehört heute zu den beliebten Freizeitaktivitäten für Abenteuerlustige, Schulen, Firmen und Vereine. Das Klettern bietet Nervenkitzel verbunden mit körperlicher Aktivität und ist durch das Angebot verschiedener Schwierigkeitsgrade für das breite Publikum zugänglich.
Die Swiss TS ist eine akkreditierte Inspektionsstelle und ist dafür von bekannten Organisationen empfohlen. Im Bereich der Hochseilgärten sind dies die Stiftung Safety in Adventure, deren Zertifizierungsgesellschaft SQS, die Swiss Outdoor Association und die Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Durch vorausschauende Planung, fachgerecht ausgeführte Bauten und entsprechende Sicherheits-, Betriebs- und Wartungskonzepte können bestehende Risiken rechtzeitig erkannt und auf ein von der Gesellschaft akzeptiertes Restrisiko gesenkt werden. Dieses Restrisiko der Gesamtaktivität setzt sich aus vielen Einzelrisiken zusammen. Das akzeptierte Risiko für technisches Versagen nimmt dabei einen sehr tiefen Wert an, da die Kunden davon ausgehen dürfen, dass die Anlage sicher ist. Halten Sie dieses Risiko also entsprechend klein, wir unterstützen Sie dabei.
Dienstleistungsangebot
Mit unseren Dienstleistungen unterstützen wir Sie tatkräftig bei der:
- Gefahrenanalyse, Risikobewertung und Benennung der Restrisiken
- Beurteilung und Überprüfung Ihrer Sicherheitskonzepte
- Umsetzung Ihrer Sicherheitskonzepte in den Bereichen:
fix installierte, bauliche Anlage (hier insbesondere Lebenslinie, Plattformen, Seilwerk, etc.)
PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und
Erfüllung der Anforderungen für das Sicherheitslabel Safety in adventures für eine erfolgreiche Zertifizierung

Tyrolienne
Prüfgrundlagen
Die gesetzlichen Minimalanforderungen für die Sicherheit von Freizeitanlagen sind in den folgenden zwei Normen festgelegt:
- EN 15567-1:2007, Sport- und Freizeitanlagen – Seilgärten – Teil 1: Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen
- EN 15567-2:2007, Sport- und Freizeitanlagen – Seilgärten – Teil 2: Anforderungen an den Betrieb
Zudem ist die Werkeigentümerhaftung im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt.
HINWEIS
Diese Box enthält einen Hinweis.
Weitere Dienstleistungen zu Seilparks
Zertifizierung von Unternehmen im Bereich: Kultur, Sport, Tourismus
Kontakt
Dr. Lukas Knoblauch-Meyer
Leiter Sicherheit in der Freizeit
Tel: +41 44 877 62 23
Fax: +41 44 877 61 75
lukas.knoblauch-meyer@--anti-clutter--swissts.ch
Referenzen / Case Studies
Muster-Zertifikat - (PDF)
Weiterführende Informationen
EN 15567-1:2007 Sport und Freizeitanlagen - Seilgärten - Teil 1: Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen
EN 15567-2:2007 Sport und Freizeitanlagen - Seilgärten - Teil 2: Anforderungen an den Betrieb