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Inhalt - Fliegende Bauten
Fliegende Bauten

Chilbibahn
Anlagen in Freizeitparks und auf Jahrmärkten, die so genannten Fahrgeschäfte oder Fliegende Bauten werden immer spektakulärer und technisch komplexer. Entsprechend steigen das Sicherheitsrisiko und die physischen Anforderungen an die Fahrgäste und die Zuverlässigkeit der Maschine.
Um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, müssen alle Fliegenden Bauten periodisch auf ihre Sicherheit geprüft werden (Verlängerungsprüfung). Dies umso häufiger, je komplexer die Bahnen sind und je grösser die potentielle Gefährdung der Fahrgäste ist. Die Prüfperioden sind in der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden festgelegt. Schliesslich ist es Sache der kommunalen Behörden, vor einer Inbetriebnahme der Anlagen eine Gebrauchsabnahme durchzuführen.
Neue Anlagen erhalten nach bestandener Abnahmeprüfung ein Baubuch / Prüfbuch, ältere nach der Grundkontrolle ein Revisionsbuch, das die Anlagengeschichte darstellt und auf das sich die Inspektoren bei der periodischen Prüfung abstützen können.
Akkreditierte Stelle in der Schweiz (SIS 073)

Kettenflieger
Swiss TS ist die akkreditierte Inspektions- und Konformitätsbewertungsstelle für Fliegende Bauten in der Schweiz.
Die Dienstleistungen von Swiss TS minimieren die Wahrscheinlichkeit technischer Defekte.
HINWEIS
Erhöhen Sie die Sicherheit an Ihrem Stadt- und Dorffest: Wir führen die sicherheitstechnische
Gebrauchsabnahmen der aufgestellten Fahrgeschäfte (oder einer Auswahl davon) vor Spielbeginn durch und entlasten Ihre Verantwortung als Organisator gegenüber den Besuchern.
Weitere Dienstleistungen zu Fliegende Bauten:
Kontakt
Dr. Lukas Knoblauch-Meyer
Leiter Sicherheit in der Freizeit
Tel: +41 44 877 62 23
Fax: +41 44 877 61 75
lukas.knoblauch-meyer@--anti-clutter--swissts.ch
Referenzen / Case Studies
Weiterführende Informationen
Sicherheit auf der Kilbi und im Zirkuszelt
Sicherheit in Vergnügungsparks
Bundesgesetz über das Reisendengewerbe
Verordnung über das Gewerbe der Reisenden