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Inhalt - Bäder und Wasserrutschen
Bäder und Wasserrutschen

Sicherheit in Frei- und Hallenbädern
Frei- und Hallenbäder sind Anlagen der Sport- und Freizeitgestaltung und bilden damit einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität von Gemeinden und Städten.
Im Zuge des stärkeren Bäderwettbewerbs sind in den letzten Jahren vielerorts Wasserrutschen gebaut worden, deren Attraktivität und Spielwert unbestritten sind. Die Anlagen werden schneller, höher, verrückter. Den erhöhten Risiken und der grossen Zahl von Unfällen muss durch geeignete Massnahmen der Unfallverhütung begegnet werden. Sicherheitstechnische Mängel bei Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Wasserrutschen aller Art können zu gravierenden Verletzungen führen, die, nebst der menschlichen Aspekte auch enorme Haftungsrisiken des Werkeigentümers und einen Imageverlust mit sich bringen können.
Zur Begrenzung dieser Risiken sind beim Bau und Betrieb der Rutschen unabhängige, sicherheitstechnische Beratungen und Überprüfungen sowohl aus der Sicht der Betreiber wie auch der Benutzer wichtige Anliegen.

Wasserrutsche
Prüfgrundlagen
Die Minimalanforderungen für Wasserrutschen im öffentlichen Raum sind in den folgenden Normen definiert:
- SN EN 1069-1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- SN EN 1069-2: Hinweise
Die beiden Normen sind im Jahr 2000 ins Schweizer Normenwerk übernommen worden. Sie definieren den „Stand der Technik“. Von zentraler Bedeutung bei Haftungsfragen ist, dass die in den Normen definierten Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb erfüllt und gegenüber Dritten belegt werden können.
HINWEIS
Wir führen ebenfalls Erstabnahmen von Wasserparks durch.
Weitere Dienstleistungen zu Bädern und Wasserrutschen
Zertifizierung von Unternehmen im Bereich: Kultur, Sport, Tourismus
Kontakt
Dr. Lukas Knoblauch-Meyer
Leiter Sicherheit in der Freizeit
Tel: +41 44 877 62 23
Fax: +41 44 877 61 75
lukas.knoblauch-meyer@--anti-clutter--swissts.ch
Referenzen / Case Studies
Weiterführende Informationen
Wasserrutschen, ein sicheres Vergnügen
SN EN 1069-1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
SN EN 1069-2: Hinweise